Erlaubniskarte - Angelkarten
Wir können euch aktuell für die unten aufgeführten Gewässer Erlaubniskarten ausgeben. Die Erlaubniskarten können bei uns nur in Bar bezahlt werden, da wir diese für die Vereine, welche die Inhaber der Fischereirechte sind, ausgeben. Wenn ihr die Erlaubniskarten bei uns kauft, bekommt ihr natürlich auch Auskunft über die Grenzen der einzelnen Karten oder Parkmöglichkeiten vor Ort.
Der Erlaubnisschein dient Anglern als Nachweis dafür, dass sie berechtigt sind, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Hier ist es wichtig die Erlaubniskarte nicht mit dem Angelschein zu verwechseln. Der Angelschein bestätigt, dass der Inhaber die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat. Ohne einen gültigen Angelschein dürfen wir Euch leider auch keine Erlaubniskarte ausstellen.
Bitte beachtet, dass Inhaber eines Saarländischen Angelschein mit Wohnsitz in Rheinland- Pfalz leider ebenfalls keine Erlaubnisscheine erhalten. Hier müsst ihr den Angelschein erst umschreiben lassen.
Die aktuellen Mindestmaße und Schonzeiten sind auf den Erlaubniskarten vermerkt.
Falls Ihr Fragen habt zögert nicht uns per E-Mail, Telefon oder über unsere Kontaktformular zu kontaktieren.
Im Fußbereich der Webseite findet ihr unsere aktuellen Öffnungszeiten und einen Link zum Routenplaner, so dass ihr uns auch schnell findet ;-)